Wir sehen uns auch weiterhin dem Ziel verpflichtet, jungen Familien und ortsansässigen Kranzbergerinnen und Kranzbergern eine Wohn- bzw. Bleibeperspektive in allen Ortsteilen unserer Gemeinde zu eröffnen:

  • Unterstützen der Eigentumsbildung durch Schaffen von bezahlbarem Baugrund (vgl. Baugrundstücke im Einheimischen Modell).
    Der vom Gemeinderat im Jahr 2023 erarbeitete Kriterienkatalog für die Vergabe von Einheimischen-Grundstücken, der z. B. auch das ehrenamtliche Engagement in Kranzberg berücksichtigt, hat sich aus unserer Sicht bewährt.
     
  • Unterstützen einer verträglichen Nachverdichtung für kostengünstigen Wohnraum - insbesondere durch die Optimierung bestehender Gebäude bzw. der bestehenden Bebauung
     
  • Transparentes Nutzen der Möglichkeiten des sog. „Bauturbos“ nach zuvor festzulegenden gemeindlichen Regeln (Gleichbehandlung, Nachbarschaftsschutz, zusätzliche gemeindliche Kosten z. B. für Erschließung, Ortsbild und dörflicher Charakter, Umweltverträglichkeit)

 

Eine Urbanisierung unserer Gemeinde sowie eine Bebauung oder Vermarktung gemeindlicher Grundstücke durch Immobiliengesellschaften lehnen wir ab.

Die Präambel des im Jahr 2021 beschlossenen Flächennutzungsplans ist für uns keine Floskel, sondern stellt für uns weiterhin eine wichtige Richtschnur für gemeindliches Handeln dar.